Der Verein

Fischereiverein „Oberweser e.V.“ von 1930

Wir haben unseren Verein ins Leben gerufen, weil wir unser Hobby gemeinsam ausüben und der breiten Öffentlichkeit zugänglich machen wollen. Wir setzen uns aus Personen aller Altersgruppen zusammen, die das gemeinsame Gespräch schätzen um Interessen auszutauschen und neue Freundschaften zu schließen.

Mitglieder

Unser Verein hat aktuell ca. 330 Mitglieder, davon 15 Jugendliche.

Gründung

Ins Leben gerufen wurde der Verein im Jahr 1930. Seitdem angeln wir aus Leidenschaft!

Was wir wollen...

Unser Verein verfolgt klare Ziele: Das Hegen des Fischbestandes, die Reinhaltung der Gewässer, die Förderung der Fischerei und die Ausbildung von Jugendlichen zu waidgerechten Fischern.

Die Fischerei ist unser Leben!

Vereinsheim von außen

Vereinsheim von innen

Grillpavillion

Jugendraum

Verhaltenskodex

Der Fisch als Lebewesen und die Natur als solches ist das höchste Gut für uns Angler. Die Fischerei sollte waidgerecht und ordnungsgemäß, d.h. unter Beachtung der Vereinssatzung und der Rechtslage ausgeübt werden.

Nach § 1 des Tierschutzgesetzes dürfen den Fischen wie anderen Tieren ohne vernünftigen Grund keine vermeidbaren Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Der vernünftige Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes für den Fang und das Töten von Fischen beim Angeln ist die Verwertung für den menschlichen Verzehr. Fischfang ausschließlich aus Freude am Drill und Catch-And-Release-Angeln (d.h. das Zurücksetzen nicht geschonter, maßiger Fische) ist demnach nicht zulässig.

Gefangene und für eine Verwertung vorgesehene Fische sind schnell und waidgerecht zu töten. Der Drill sollte nicht unnötig in die Länge gezogen werden und die Hälterung lebender Fische im Setzkescher ist verboten. Jeder Angler sollte stets eine Landehilfe (Unterfangkescher) bei sich führen und auch einsetzen. Angelgerät, Zubehör und Köder sollten sachgerecht ausgewählt werden, so dass die beangelten Fischarten auch sicher gelandet werden können und ein Abreißen und Verludern gehakter Fische vermieden wird.

Die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße sind unbedingt einzuhalten! Die Entnahme von Laichfischen in der Schonzeit und von untermaßigen Fischen ist illegal und schädigt die Bestände erheblich, insbesondere bei stark beangelten Arten wie dem Zander. Hierdurch werden alle Hegebemühungen unterlaufen und letztlich die gesamte Anglerschaft benachteiligt. Auch bei den Fischarten ohne Schonzeit und Mindestmaß ist jeder Angler zu einem verantwortungsvollen Umgang aufgerufen. Auch wenn die Fänge einer sinnvollen Verwertung zugeführt werden, sollte die Entnahme von Massenfängen, bei denen auch noch jeder kleine, noch nicht geschlechtsreife Fisch entnommen wird, durch einzelne Angler unterbleiben.

Besondere Auffälligkeiten, wie z.B. besondere Gewässerverunreinigungen, Fischsterben oder Seuchen, sollten den Fischerei-, Wasser- oder Landschaftsbehörden sowie auch dem Fischereiverein Oberweser e.V. gemeldet werden.

Jeder Angler ist für die Reinhaltung seines Angelplatzes verantwortlich. Am Weserufer sollte kein Müll zurückgelassen werden, insbesondere keine Schnurreste, in denen sich andere Tiere verfangen können. Beim Einrichten von Angelplätzen dürfen Ufersicherungen nicht beschädigt und die Ufervegetation und Gehölze nicht entfernt werden. Ferner ist zu beachten, dass das Campen und Errichten von Feuerstellen i.d.R. seitens der Landschaftsbehörden verboten ist.

(vgl. RFG)